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Digitales Hinweisgebersystem der Gesellschaft für Praxisnachfolge in der Zahnmedizin (GPNZ)
Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der GPNZ ("Gesellschaft") höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner, Kunden, Dienstleister und deren jeweilige Beschäftigte. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten der Gesellschaft entgegen.
Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen Gesetze wie zum Beispiel das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl oder Diskriminierung.
Schutz für alle Beteiligten
Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Hinweisgebersystem der Gesellschaft erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.
Hinweise abgeben – aber richtig!
Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet unser Dienstleister Hinweisgeberexperte diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
- Wann? – Wann war der Vorfall?
- Wie? – Wie oft ist er passiert?
- Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hinweisgeber sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn der Hinweisgeber dies möchte, wird die Anonymität des Hinweisgebers vom Dienstleister Hinweisgeberexperte strikt gewahrt.
Neben unserem Dienstleister Hinweisgeberexperte sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt. Bei begründeten Hinweisen ermittelt die Gesellschaft den Sachverhalt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer interner oder externer Experten. Ebenso arbeitet die Gesellschaft mit der Personalabteilung in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind. Sofern Tochtergesellschaften der Gesellschaft betroffen sind, verantworten die jeweiligen Gesellschaften die Aufarbeitung der Hinweise in eigener Verantwortung.
Hinweise abgeben – aber wo?
Die Firma Compliance Beratung + Service GmbH ist unsere zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstöße. Bitte kontaktieren Sie unseren Dienstleister über einen der folgenden Kanäle.
Nutzen Sie bitte bevorzugt das Online-Formular.
Unsere weiteren Meldekanäle
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
- Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
- Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
- Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.